Vorgaben für steuerfreie Geschenke an Geschäftsfreunde und Arbeitnehmer

-Rechtslage 2022-

Die gesetzlichen Vorgaben, damit der Betriebsausgabenabzug für Geschenke eingehalten werden kann, sind vielfältig und oft nicht mehr zu überblicken.  Dieser Beitrag soll die gesetzlichen Vorgaben kurz zusammenfassen.

Was ist ein Geschenk – was ist kein Geschenk?

Jede unentgeltliche  Zuwendung (alles außer Geld), der keine bestimmte Gegenleistung gegenübersteht, ist ein Geschenk. Zudem muss diese Zuwendung für den Beschenkten einen wirtschaftlichen Vorteil darstellen.

Kein Geschenk und daher immer vollständig als Betriebsausgabe abziehbar sind u.a. Streuwerbeartikel bis 10 € netto Anschaffungskosten / Herstellungskosten (BMF v. 19.05.2015, Rz 10), Gewinne aus Gewinnspielen und Prämien für Neukundengewinnung BMF v. 19.05.2015, Rz 9e), Blumen und Kränze bei Beerdigungen, Geschenke aus persönlichen Anlass (Geburtstag, Hochzeit, Konfirmation, Silberhochzeit, Jugendweihe, Geburt eines Kindes u.ä.) bis 60 € brutto Anschaffungskosten/Herstellungskosten. Auch zusätzlich zu einer gekauften Ware gemachte Zugaben sind keine Geschenke, sie stehen eher in einem zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Kauf. Kann das Geschenk durch den Beschenkten ausschließlich für seine beruflichen oder betrieblichen Aktivitäten nutzen, entfällt die 35 € Grenze (R 4.10 Abs. 2 Satz 4 EStR).

Was ist für den Betriebsausgabenabzug zu beachten?

  • Geschenke müssen dem Grunde nach betrieblich veranlasst sein.

  • Die Anschaffungs- und/oder Herstellungskosten je Empfänger dürfen im Wirtschaftsjahr 35 € (netto ohne Vorsteuer) nicht übersteigen.

  • Ist die Vorsteuer beim schenkenden Unternehmer nicht abziehbar, ist sie beim Grenzwert von 35 € mit zu berücksichtigen.

  • Ebenfalls in der Ermittlung der 35 €-Grenze einzurechnen sind die Kosten für die Kenntlichmachung als Werbeträger.  Kosten für Verpackung und Versand zählen hingegen nicht dazu.

  • Bei übersteigen des Grenzwertes von 35 € entfällt sowohl der Vorsteuerabzug als auch der Betriebsausgabenabzug.

  • Aus dem Buchungsbeleg muss der Empfänger ersichtlich sein.

  • Buchungen sind einzeln und getrennt auf gesonderten Konten vorzunehmen.

  • Wird die Freigrenze von 35 € je Empfänger und Jahr überschritten, scheidet der Betriebsausgabenabzug komplett für alle Geschenke an diesen Empfänger aus.

Geschenke an Arbeitnehmer

Neben den Geschenken aus besonderen persönlichen Anlass (s.o.) bis zu einem Wert von 60 € brutto pro Geschenk (R 19.6 LStR), kann der Arbeitgeber zusätzlich, ohne Anlass, pro Monat Sachbezüge im Wert von 50 € brutto im Monat zuwenden.  Ansonsten gehören Geschenke und andere Sachzuwendungen an Arbeitnehmer i.d.R. zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Bei Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier), dürfen die Kosten für das Geschenk zusammen mit den übrigen Kosten den Freibetrag von 110 € je Arbeitnehmer nicht übersteigen.  Der Arbeitnehmer darf nicht an mehr als zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr teilnehmen. Wird für eine der beiden Betriebsveranstaltungen der Wert von 110 € überschritten und/oder nimmt der Arbeitnehmer an einer dritten Betriebsveranstaltung teil, sind die zusätzlich anfallenden Kosten steuerpflichtig.

Wann sind die Geschenke steuerfrei und wie wird versteuert?

Geschenke sind grundsätzlich vom Beschenkten zu versteuern, losgelöst davon ob der Wert des Geschenkes über oder unter 35 € liegt. Seit 2007 kann die Versteuerung beim Empfänger unterbleiben, wenn der Zuwendende das Geschenk pauschal versteuert. Diese Regelung soll Schwierigkeiten vermeiden, da es dem Empfänger nahezu unmöglich ist herauszufinden, welchen Wert das Geschenk an ihn hat.

Bis zu einer Höhe von 10.000 € brutto pro Beschenkten kann der Schenker die Geschenke pauschal mit 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) versteuern (§ 37 Abs. 1 Satz 1 und 3 EStG). Führen die Geschenke beim Beschenkten nicht zu steuerbaren und steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland, schließt das die Anwendung der Pauschalversteuerung aus. Eine Pauschalversteuerung ist für diese Beschenkten somit nicht durchzuführen.

Nach der BFH-Rechtsprechung sind auch Streuwerbeartikel bis zu 10 € mit in die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG einzubeziehen, jedoch belässt die Finanzverwaltung diese steuerfrei. 

Die Pauschalsteuer ist wie die Lohnsteuer anzumelden und abzuführen. Die Pauschalierung muss für alle in einem Wirtschaftsjahr getätigten Geschenke einheitlich ausgeführt werden. Es ist möglich, das Wahlrecht für Geschenke an Geschäftsfreunde anders auszuüben als für die Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer. Das Wahlrecht muss spätestens in der Dezember-Lohnsteueranmeldung = 28.02. des Folgejahres ausgeübt werden.

Der Zuwendungsempfänger muss über die Pauschalierung unterrichtet werden. Die Pauschalsteuer ist nur dann als Betriebsausgabe abziehbar, wenn auch das Geschenk selbst abziehbar ist.

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